Allgemeine
Geschäftsbedingungen www.buchsbaum.de
Dr. rer. medic. Jürgen W.H. Niebuhr, Lerchenweg 5, 71686 Remseck
Tel: 07146/ 99 02 62 Fax: 07146/
99 02 63
UID Nr.: DE 216027498
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Absatz 2 RStV: Dr. Jürgen W. H. Niebuhr (Anschrift wie oben)
Vertretungsberechtigt: Frau Christine
Niebuhr, Adresse wie www.buchsbaum.de
ENDKUNDENBEREICH
A.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von www.buchsbaum.de,
(nachfolgend: Verkäufer) gelten, sofern nicht anderes ausdrücklich
vereinbart worden ist, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur mit
der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
B.
Zustandekommen des Vertrages und Bestellungen
1.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2. An einen erteilten Auftrag ist der Besteller zwei Wochen gebunden.
Ein Vertrag kommt aber erst mit der schriftlichen (auch per e-mail)
Bestätigung des Verkäufers und entsprechend ihrem Inhalt oder
durch Lieferung zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, zur
Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
3. Bestellungen des Kunden können schriftlich (auch per Telefax
oder per e-mail) oder in Ausnahmefälle bei bereits bestehenden
Geschäftsbeziehungen mündlich erfolgen. Ist die Bestellung
des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren,
kann der Verkäufer dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
C.
Preise
1.
Listenpreise sind freibleibend und verstehen sich ohne Skonto
oder sonstige Nachlässe. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung
gültigen Preise. Die Preise verstehen sich inkl. 19 % Mehrwertsteuer
ab Lager. Versandkosten In- und Ausland siehe Versandkostentabelle.
Soll die Lieferung per Einschreiben erfolgen, so werden zusätzlich
EURO 10,-- berechnet. Sonstige vereinbarte Nebenleistungen werden
zusätzlich berechnet.
2. Sofern keine schriftliche Festpreisvereinbarung getroffen worden
ist und zwischen Vertragsschluß und vereinbarter Lieferung der
bestellten Gegenstände mehr als vier Monate liegen, können Preiserhöhungen
der Hersteller oder Unterlieferanten des Verkäufers in entsprechendem
Umfang an den Besteller weitergegeben werden, wenn es sich bei
diesem um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt.
Der Besteller ist in diesem Falle jedoch berechtigt, innerhalb
von einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung
vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung die allgemeinen
Preisentwicklung um mehr als 50 % übersteigt.
3. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Mit Erscheinen einer
neuen Preisliste werden alle früheren Listenpreise ungültig.
D.
Lieferung und Leistungszeit
1.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferdaten
sind als obligatorische Termine zu betrachten, ein rechtzeitig
angezeigtes und unverschuldetes Überschreiten entfaltet keine
Verzugswirkung. Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang
gesetzt.
2. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß, jedoch nicht vor
der vollständigen Beibringung etwaiger vom Besteller zu beschaffender
Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang
einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellten Gegenstände an den Spediteur,
Frachtführer oder einen sonst zur Ausführung der Beförderung bestimmten
Dritten übergeben worden sind oder die Versandbereitschaft mitgeteilt
worden ist.
3. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls
gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu
vereinbaren.
4. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung
sowie andere, für den Verkäufer unvorhersehbare, außerhalb seines
Willens liegende und nicht von ihm zu vertretende Umstände ganz
oder teilweise verzögert, verändern sich die in Absatz 1 genannten
Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Dies gilt auch wenn die genannten Umstände
bei dem Hersteller oder Unterlieferanten des Verkäufers eintreten
und vom Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten
sind.
5. Erstbestellungen erfolgen ausschließlich gegen
Nachnahme oder Vorauskasse. Ansonsten liefern wir innerhalb Deutschlands
entsprechend der jeweils mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung
gegen Nachnahme oder Vorauskasse oder Rechnung oder Lastschrift.
Die Nachnahmegebühr beträgt Euro 5,00. Der Mindestbestellwert
beträgt wenn nicht anders vereinbart stets Euro 30,00 (netto).
Ab einem Auftragswert von Euro 250,- (netto) erfolgt die Auslieferung
frei Haus. Darunter berechnen wir anteilige Kosten für Versand
und Verpackung je nach Größe und Gewicht der Sendung von mindestens Euro 7,50 (netto) oder mehr. Dies wir i.d.R. vorher mit dem Kunden schriftlich (eMail) abgeklärt. Die Lieferungen erfolgen
per Post, Paketdienst oder beauftragter Spedition.
E.
Liefer- und Leistungsverzug, Unmöglichkeit
1.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet,
kann der Besteller dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen,
mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach
Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist
ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung,
beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren Schaden,
höchstens aber 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen zu verlangen, es sei denn, daß
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorliegt.
2. Im Falle der verspäteten Lieferung oder Leistung hat der Besteller
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis
zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen.
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers
oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt, sind alle weitergehenden
Ansprüche des Bestellers, einschließlich Schadensersatzansprüche
aus entgangenem Gewinn und Folgeschäden ( wie z.B. Schäden aus
Ansprüchen Dritter oder an aufgezeichneten Daten), ausgeschlossen.
3. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend im Falle einer vom
Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit
der Lieferung oder Leistung.
F.
Gefahrübergang
1.
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.
Die Wahl des Versandweges obliegt grundsätzlich dem Verkäufer.
2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung
durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-
und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
ab auf den Besteller über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet,
auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken,
die dieser verlangt.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
G.
Zahlungsbedingungen
1.
Mangels besonderer Vereinbarung und vorbehaltlich der nachfolgenden
Bestimmungen ist der vereinbarte Kaufpreis bei einer Erstbestellung nur gegen VORKASSE erhältlich. Auch wir haben von der mangelhaften Zahlungsmoral im Internet gelern. Die Rechnung ist bei Kunden sofort bei Lieferung
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar.
2. Bestellungen über Internet werden nur per Voraus EC-Scheck
(je Scheck bis € 200,--), Banküberweisung auf unser
Geschäftskonto oder per Nachnahme ausgeführt. Bei Voraus-Verrechnungs-Schecks
erfolgt die Lieferung erst nach dessen Einlösung. Bei Voraus-Überweisungen
auf das angegebene Konto erfolgt die Lieferung nach der Gutschrift.
Für Firmen, Kaufleute oder Personen des öffentlichen Rechts können
besondere Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
3. Der Verkäufer behält sich auch im Übrigen vor, die Auftragsabwicklung
gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen.
Gegebenenfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Besteller.
4. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sowohl dem Besteller als
auch dem Verkäufer bleibt es jedoch vorbehalten, im Einzelfall
einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen. Das
Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.
Bei Zahlung innerhalb von 6 Tagen ab Rechnungsdatum erhält
der Kunde 1% Skonto. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren oder
Vorauskasse gewähren wir 2% Skonto.
5. Alle Zahlungen innerhalb der EG müssen in Euro erfolgen. Für
alle anderen Länder gilt als Zahlungsmittel der US-Dollar als
vereinbart, mit des am Tage der Bestellung gültigen Wechselkurses
gegen Euro.
6. Evtl. anfallende Zollgebühren werden bei Auslandssendungen
zusätzlich berechnet.
7. Im Falle von Teillieferungen und Zahlungsverzug ist der Verkäufer
berechtigt, Folgelieferungen entgegen getroffener Zahlungsvereinbarungen
nur noch gegen Vorkasse auszuliefern.
H.
Gewährleistung
1.
Alle unsere Angaben über unsere Produkte erfolgen nach bestem
Wissen, stellen aber keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit/Eigenschaft
dar. Formänderungen, Abweichungen im Farbton, Ausrüstung und ähnliches
seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung
unserer Interessen für den Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder
der Hersteller zur Bezeichung des Auftrages oder der bestellten
Ware Nummern gebrauchen, können hieraus keine Rechte im Hinblick
auf die Konkretisierung der gekauften Ware hergeleitet werden.
2. Der Kunde muß die erhaltene Ware unverzüglich überprüfen. Mängelrügen
müssen schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware
erhoben werden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich
nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
3. Bei erkennbaren Schäden an der Verpackung (Transportschäden)
hat der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen
die Beschädigung bescheinigen zu lassen.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich bei berechtigten Mängelrügen
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Ausgleich von Folgeschäden, sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht Gegenstand einer Eigenschaftszusicherung waren
oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Ort der Nachbesserung ist der Sitz des Verkäufers, also Remseck.
Der Besteller wird den mangelhaften Gegenstand einschließlich
allen Zubehörs in der Originalverpackung kostenfrei anliefern.
Auf Wunsch wird der Verkäufer diesen Gegenstand auf Gefahr des
Bestellers wieder zurücksenden.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem
Empfang der bestellten Gegenstände.
7.Bei Bestellungen über das Internet gilt das Fernabsatzgesetz, §
3 FernAbsG und § 361a BGB für bestellte Waren (nur
Endkunden). Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung
mit uns erfolgen.
8. Die Gewährleistungsverpflichtung besteht jedoch nicht, wenn
der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht,
daß der Besteller
a) die Installations- bzw. Pflegeanleitungen nicht beachtet hat,
b) Änderungen an der bestellten Warre vorgenommen hat.
Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht auf Verschleißteile,
Verbrauchsmaterial und sowie solcher Schäden, die durch Kurzschluß,
Netzspannungsschwankungen, Induktionsstörungen o.ä. entstanden
sind.
9. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch
auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
10. Bei Warenlieferungen,
die von Dritten erstellt und vom Verkäufer nur durchgehandelt
werden, gelten die Gewährleistungsrechte, die der Verkäufer
gegenüber dem Hersteller hat, in dem Moment der Lieferung
an den Käufer als an diesen abgetreten. Der Verkäufer
übernimmt darüber hinaus nur Gewährleistung wie
oben beschrieben und für den Fall, daß der Käufer
bei dem Hersteller keine Gewährung erlangen kann.
I.
Haftung
1.
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung gegen
den Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
worden ist.
2. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(sog. Kardinalpflichten) sowie für Schadensersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko
von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
3. Die Haftung wegen der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten
ist jedoch auf den nach dem regelmäßigen Lauf der Dinge vorhersehbaren
unmittelbaren Schaden begrenzt. Darüber hinausgehende oder mittelbare
Schäden wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparung
oder Folgeschäden (wie z.B. Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen
den Besteller) sind hiervon aber nicht erfaßt.
3. Die Rechte des Bestellers auf Gewährleistung bleiben hiervon
unberührt.
4. Die Ansprüche des Bestellers wegen Verzugs des Verkäufers oder
der von diesem zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung oder
Leistung sind in Abschnitt E. abschließend geregelt.
J.
Eigentumsvorbehalt
1.
Sofern es sich bei dem Besteller nicht um einen Kaufmann, bei
dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt, geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen
erst mit der vollständigen Bezahlung aller im Zeitpunkt der Lieferung
entstandenen Forderungen auf den Besteller über.
2. Handelt es sich dagegen bei dem Besteller um einen Kaufmann,
bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so behält sich der Verkäufer das Eigentum an den
gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem
Falle auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verkäufer die
Forderungen gegenüber dem Besteller in laufender Rechnung bucht.
a) Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers
stehenden Gegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich
MWSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware
ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung
dieser Forderungen ist der Besteller auch nach deren Abtretung
berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt hiervon aber unberührt. Der Verkäufer verpflichtet
sich aber, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht
in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann der Verkäufer verlangen,
daá der Besteller die abgetretene Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten
die Abtretung mitteilt.
b) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den
Besteller wird stets für den Verkäufer als Hersteller (§ 950 BGB)
vorgenommen.
c) Werden die im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände
mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sache im Verhältnis
des Verkehrswertes der gelieferten Gegenstände zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche
wie für die Vorbehaltsware.
d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten
insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert
die zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen
sind, um mehr als 20 % übersteigt.
3. In der Zurücknahme der gelieferten Gegenstände durch den Verkäufer
liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der
Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der
Pfändung der gelieferten Gegenstände liegt stets ein Rücktritt
vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller
für den dem Verkäufer entstandenen Schaden.
K.
Ausfuhrbestimmungen
Die
gelieferten Gegenstände unterliegen neben den Ausfuhrbestimmungen
des Außenwirtschaftsgesetzes auch US- Ausfuhrbestimmungen. Auskünfte
und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für
gewerbliche Wirtschaft, Frankfurter Str. 29, 6236 Eschborn, nach
US- Recht das US- Department of Commerce, Office of Export Administration,
Washington D.C. 20044. Beabsichtigt der Besteller den Weiterverkauf
und Export der gelieferten Gegenstände, so ist er verpflichtet,
die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
L.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1.
Der Besteller kann gegenüber einem Anspruch des Verkäufers nur
mit einer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung
aufrechnen.
2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, das auf einem
anderen Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruht, ist ausgeschlossen.
Ist der Besteller Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen so ist
das Zurück- behaltungsrecht generell ausgeschlossen.
M.
Datenspeicherung
Die
Daten des Bestellers werden, soweit geschäftsnotwendig und im
Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 33 BDSG) zulässig, EDV-mäßig
gespeichert und verarbeitet.
N.
Sonstige Bestimmungen und Beratung
1.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragsparteien werden in diesem Falle eine der unwirksamen
Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame
Ersatzregelung treffen.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in deutscher
Sprache erstellt. Wir setzen bei Auslandsbestellungen voraus,
daß diese gelesen werden können und auch verstanden werden. Alle
Folgen, die aus falscher oder unrichtiger Auslegung entstehenden,
lehnen wir ab.
4. Die Beratung erfolgt
anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten, jedoch stets unverbindlich, sofern nichts
anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Das gilt
insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte
Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht
von der Erfordernis, unsere Präparate und Waren in eigener
Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke
zu prüfen.
5. Widerrufsbelehrung / Widerrufsfristen
Im Falle eines Vertrages über Waren und Dienstleistungen möchten wir Sie wie folgt aufklären:
vgl. PDF //PDF/Widerrufsbelehrung-2014-buchsbaum-de.pdf
Somit haben Endverbraucher die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen, den Kaufvertrag zu wiederrufen, oder die Ware zurückzusenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs bzw. der Ware an Dr. rer. medic. Jürgen W.H. Niebuhr, Lerchenweg 5, 71686 Remseck; Email: info@buchsbaum.de. Pakete aber bitte niemals ohne schriftliche Vorabsprache zurück senden! Bitte vorher die Rücksendemöglichkeiten mit uns abklären!
Im Falle eines wirksamen Wiederrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangenen Waren oder Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns in soweit gegebenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf dere Prüfung, wie Sie ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentum in Gebrauch nehmen, oder alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung bei Abholung oder Vorkasse.
O.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens
der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den
Internationalen Warenkauf (UN-Abkommen zum Internationalen Warenkauf).
2. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, also Ludwigsburg.
3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten
im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ludwigsburg ausschließlicher
Gerichtsstand, falls der Besteller Vollkaufmann, eine juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich
der Zivilprozeßordnung hat oder nach Abschluß des Vertrages seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich
der Zivilprozeßordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Die
Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Remeck,
d. 25.10.2014 |