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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen www.buchsbaum.de
Dr. rer. medic. Jürgen W.H. Niebuhr, Lerchenweg 5, 71686 Remseck
Tel: 07146/ 99 02 62 • Fax:
07146/ 99 02 63
UID Nr.: DE 216027498
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Absatz 2 RStV: Dr. Jürgen W. H. Niebuhr (Anschrift wie oben)

Vertretungsberechtigt: Frau Christine Niebuhr, Adresse wie www.buchsbaum.de

ENDKUNDENBEREICH

A. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von www.buchsbaum.de, (nachfolgend: Verkäufer) gelten, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

B. Zustandekommen des Vertrages und Bestellungen
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2. An einen erteilten Auftrag ist der Besteller zwei Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt aber erst mit der schriftlichen (auch per e-mail) Bestätigung des Verkäufers und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
3. Bestellungen des Kunden können schriftlich (auch per Telefax oder per e-mail) oder in Ausnahmefälle bei bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen mündlich erfolgen. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann der Verkäufer dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.

C. Preise
1. Listenpreise sind freibleibend und verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich inkl. 19 % Mehrwertsteuer ab Lager. Versandkosten  In- und Ausland siehe Versandkostentabelle. Soll die Lieferung per Einschreiben erfolgen, so werden zusätzlich EURO 10,-- berechnet. Sonstige vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Sofern keine schriftliche Festpreisvereinbarung getroffen worden ist und zwischen Vertragsschluß und vereinbarter Lieferung der bestellten Gegenstände mehr als vier Monate liegen, können Preiserhöhungen der Hersteller oder Unterlieferanten des Verkäufers in entsprechendem Umfang an den Besteller weitergegeben werden, wenn es sich bei diesem um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt.
Der Besteller ist in diesem Falle jedoch berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung die allgemeinen Preisentwicklung um mehr als 50 % übersteigt.
3. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle früheren Listenpreise ungültig.

D. Lieferung und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferdaten sind als obligatorische Termine zu betrachten, ein rechtzeitig angezeigtes und unverschuldetes Überschreiten entfaltet keine Verzugswirkung. Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang gesetzt.
2. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung etwaiger vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellten Gegenstände an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst zur Ausführung der Beförderung bestimmten Dritten übergeben worden sind oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
4. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung sowie andere, für den Verkäufer unvorhersehbare, außerhalb seines Willens liegende und nicht von ihm zu vertretende Umstände ganz oder teilweise verzögert, verändern sich die in Absatz 1 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Dies gilt auch wenn die genannten Umstände bei dem Hersteller oder Unterlieferanten des Verkäufers eintreten und vom Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten sind.
5. Erstbestellungen erfolgen ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Ansonsten liefern wir innerhalb Deutschlands entsprechend der jeweils mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung gegen Nachnahme oder Vorauskasse oder Rechnung oder Lastschrift. Die Nachnahmegebühr beträgt Euro 5,00. Der Mindestbestellwert beträgt wenn nicht anders vereinbart stets Euro 30,00 (netto). Ab einem Auftragswert von Euro 250,- (netto) erfolgt die Auslieferung frei Haus. Darunter berechnen wir anteilige Kosten für Versand und Verpackung je nach Größe und Gewicht der Sendung von mindestens Euro 7,50 (netto) oder mehr. Dies wir i.d.R. vorher mit dem Kunden schriftlich (eMail) abgeklärt. Die Lieferungen erfolgen per Post, Paketdienst oder beauftragter Spedition.

E. Liefer- und Leistungsverzug, Unmöglichkeit
1. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, kann der Besteller dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen, es sei denn, daß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen vorliegt.
2. Im Falle der verspäteten Lieferung oder Leistung hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt, sind alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, einschließlich Schadensersatzansprüche aus entgangenem Gewinn und Folgeschäden ( wie z.B. Schäden aus Ansprüchen Dritter oder an aufgezeichneten Daten), ausgeschlossen.
3. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend im Falle einer vom Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung.

F. Gefahrübergang
1. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Wahl des Versandweges obliegt grundsätzlich dem Verkäufer.
2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

G. Zahlungsbedingungen
1. Mangels besonderer Vereinbarung und vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen ist der vereinbarte Kaufpreis bei einer Erstbestellung nur gegen VORKASSE erhältlich. Auch wir haben von der mangelhaften Zahlungsmoral im Internet gelern. Die Rechnung ist bei Kunden sofort bei Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
2. Bestellungen über Internet werden nur per Voraus EC-Scheck (je Scheck bis € 200,--), Banküberweisung auf unser Geschäftskonto oder per Nachnahme ausgeführt. Bei Voraus-Verrechnungs-Schecks erfolgt die Lieferung erst nach dessen Einlösung. Bei Voraus-Überweisungen auf das angegebene Konto erfolgt die Lieferung nach der Gutschrift.
Für Firmen, Kaufleute oder Personen des öffentlichen Rechts können besondere Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
3. Der Verkäufer behält sich auch im Übrigen vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Besteller.
4. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sowohl dem Besteller als auch dem Verkäufer bleibt es jedoch vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.
Bei Zahlung innerhalb von 6 Tagen ab Rechnungsdatum erhält der Kunde 1% Skonto. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren oder Vorauskasse gewähren wir 2% Skonto.
5. Alle Zahlungen innerhalb der EG müssen in Euro erfolgen. Für alle anderen Länder gilt als Zahlungsmittel der US-Dollar als vereinbart, mit des am Tage der Bestellung gültigen Wechselkurses gegen Euro.
6. Evtl. anfallende Zollgebühren werden bei Auslandssendungen zusätzlich berechnet.
7. Im Falle von Teillieferungen und Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Folgelieferungen entgegen getroffener Zahlungsvereinbarungen nur noch gegen Vorkasse auszuliefern.

H. Gewährleistung
1. Alle unsere Angaben über unsere Produkte erfolgen nach bestem Wissen, stellen aber keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit/Eigenschaft dar. Formänderungen, Abweichungen im Farbton, Ausrüstung und ähnliches seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichung des Auftrages oder der bestellten Ware Nummern gebrauchen, können hieraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung der gekauften Ware hergeleitet werden.
2. Der Kunde muß die erhaltene Ware unverzüglich überprüfen. Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
3. Bei erkennbaren Schäden an der Verpackung (Transportschäden) hat der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich bei berechtigten Mängelrügen oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ausgleich von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht Gegenstand einer Eigenschaftszusicherung waren oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Ort der Nachbesserung ist der Sitz des Verkäufers, also Remseck. Der Besteller wird den mangelhaften Gegenstand einschließlich allen Zubehörs in der Originalverpackung kostenfrei anliefern. Auf Wunsch wird der Verkäufer diesen Gegenstand auf Gefahr des Bestellers wieder zurücksenden.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Empfang der bestellten Gegenstände.
7.Bei Bestellungen über das Internet gilt das Fernabsatzgesetz, § 3 FernAbsG und § 361a BGB für bestellte Waren (nur Endkunden). Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns erfolgen.
8. Die Gewährleistungsverpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Besteller
a) die Installations- bzw. Pflegeanleitungen nicht beachtet hat,
b) Änderungen an der bestellten Warre vorgenommen hat.
Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht auf Verschleißteile, Verbrauchsmaterial und sowie solcher Schäden, die durch Kurzschluß, Netzspannungsschwankungen, Induktionsstörungen o.ä. entstanden sind.
9. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.

10. Bei Warenlieferungen, die von Dritten erstellt und vom Verkäufer nur durchgehandelt werden, gelten die Gewährleistungsrechte, die der Verkäufer gegenüber dem Hersteller hat, in dem Moment der Lieferung an den Käufer als an diesen abgetreten. Der Verkäufer übernimmt darüber hinaus nur Gewährleistung wie oben beschrieben und für den Fall, daß der Käufer bei dem Hersteller keine Gewährung erlangen kann.

I. Haftung
1. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
2. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sowie für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
3. Die Haftung wegen der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch auf den nach dem regelmäßigen Lauf der Dinge vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. Darüber hinausgehende oder mittelbare Schäden wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder Folgeschäden (wie z.B. Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller) sind hiervon aber nicht erfaßt.
3. Die Rechte des Bestellers auf Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.
4. Die Ansprüche des Bestellers wegen Verzugs des Verkäufers oder der von diesem zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind in Abschnitt E. abschließend geregelt.

J. Eigentumsvorbehalt
1. Sofern es sich bei dem Besteller nicht um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen erst mit der vollständigen Bezahlung aller im Zeitpunkt der Lieferung entstandenen Forderungen auf den Besteller über.
2. Handelt es sich dagegen bei dem Besteller um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Falle auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verkäufer die Forderungen gegenüber dem Besteller in laufender Rechnung bucht.
a) Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MWSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach deren Abtretung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon aber unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich aber, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann der Verkäufer verlangen, daá der Besteller die abgetretene Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitteilt.
b) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für den Verkäufer als Hersteller (§ 950 BGB) vorgenommen.
c) Werden die im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der gelieferten Gegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
3. In der Zurücknahme der gelieferten Gegenstände durch den Verkäufer liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der gelieferten Gegenstände liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Verkäufer entstandenen Schaden.

K. Ausfuhrbestimmungen
Die gelieferten Gegenstände unterliegen neben den Ausfuhrbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes auch US- Ausfuhrbestimmungen. Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Frankfurter Str. 29, 6236 Eschborn, nach US- Recht das US- Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20044. Beabsichtigt der Besteller den Weiterverkauf und Export der gelieferten Gegenstände, so ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

L. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Der Besteller kann gegenüber einem Anspruch des Verkäufers nur mit einer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruht, ist ausgeschlossen. Ist der Besteller Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen so ist das Zurück- behaltungsrecht generell ausgeschlossen.

M. Datenspeicherung
Die Daten des Bestellers werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 33 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.

N. Sonstige Bestimmungen und Beratung
1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Falle eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in deutscher Sprache erstellt. Wir setzen bei Auslandsbestellungen voraus, daß diese gelesen werden können und auch verstanden werden. Alle Folgen, die aus falscher oder unrichtiger Auslegung entstehenden, lehnen wir ab.

4. Die Beratung erfolgt
anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch stets unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Präparate und Waren in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.
5. Widerrufsbelehrung / Widerrufsfristen
Im Falle eines Vertrages über Waren und Dienstleistungen möchten wir Sie wie folgt aufklären:
vgl. PDF //PDF/Widerrufsbelehrung-2014-buchsbaum-de.pdf
Somit haben Endverbraucher die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen, den Kaufvertrag zu wiederrufen, oder die Ware zurückzusenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs bzw. der Ware an Dr. rer. medic. Jürgen W.H. Niebuhr, Lerchenweg 5, 71686 Remseck
; Email: info@buchsbaum.de. Pakete aber bitte niemals ohne schriftliche Vorabsprache zurück senden! Bitte vorher die Rücksendemöglichkeiten mit uns abklären!
Im Falle eines wirksamen Wiederrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangenen Waren oder Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns in soweit gegebenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf dere Prüfung, wie Sie ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentum in Gebrauch nehmen, oder alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung bei Abholung oder Vorkasse.

O. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Abkommen zum Internationalen Warenkauf).
2. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, also Ludwigsburg.
3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ludwigsburg ausschließlicher Gerichtsstand, falls der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung hat oder nach Abschluß des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Die Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Remeck, d. 25.10.2014


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